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Lexikon zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)


A

Altbau

  • Gebäude, die vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (1978) errichtet wurden.
  • Für Altbauten gelten beim energetischen Sanieren besondere Anforderungen und Übergangsfristen.

Anlagenaufwandszahl (ep)

  • Kennwert für den Primärenergiebedarf der Anlagentechnik eines Gebäudes.
  • Wird für die Berechnung des Primärenergiebedarfs nach GEG herangezogen.


B

Bestandsgebäude

  • Bereits fertiggestellte Gebäude, die den Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung bzw. des GEG angepasst werden müssen.

Biomasse

  • Erneuerbare Energiequelle aus biologischem Material, die als alternative Heizenergie eingesetzt werden kann.
  • Im GEG als erneuerbare Energie anerkannt.

Brennwerttechnik

  • Heiztechnik, die zusätzlich die Kondensationswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfs nutzt.
  • Erhöht den Wirkungsgrad von Heizanlagen deutlich.


C

CO₂-Ausstoß

  • Maß für die Umweltbelastung durch ein Gebäude.
  • Wichtiger Faktor bei der Bewertung der Energieeffizienz nach GEG.


D

Dämmung

  • Maßnahme zur Reduzierung von Wärmeverlusten durch die Gebäudehülle.
  • GEG und EnEV definieren Mindestanforderungen an die Wärmedämmung.

Dienstleister-Informationspflichten

  • Nach GEG müssen Energieberater und andere Dienstleister bestimmte Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen bereitstellen.


E

Effizienzhaus/Effizienzgebäude

  • Klassifizierungssystem für energieeffiziente Gebäude.
  • Beispiele: KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, etc. (je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter).

Energieausweis

  • Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt.
  • Nach EnEV/GEG bei Verkauf und Vermietung vorgeschrieben.
  • Unterschieden wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Energieberater

  • Qualifizierte Fachleute, die Gebäude energetisch bewerten und Sanierungskonzepte erstellen.
  • Mit GEG werden bestimmte Qualifikationen für die Ausstellung von Energieausweisen vorgeschrieben.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • Verordnung zur Einsparung von Energie in Gebäuden.
  • War bis Ende 2020 gültig und wurde dann durch das GEG abgelöst.

Energieeffizienz

  • Verhältnis zwischen erzieltem Nutzen und eingesetzter Energie.
  • Zentrales Ziel sowohl der EnEV als auch des GEG.

Erneuerbare Energien

  • Wind, Sonne, Biomasse, Geothermie und andere nachhaltige Energiequellen.
  • GEG schreibt Mindestanteile erneuerbarer Energien für Neubauten vor.


F

Fassadendämmung

  • Dämmung der Außenwände eines Gebäudes.
  • Wesentlicher Bestandteil energetischer Sanierungen nach EnEV/GEG.

Fernwärme

  • Wärmeversorgung über ein Leitungsnetz aus zentralen Heizwerken.
  • Wird im GEG als Alternative zu erneuerbaren Energien anerkannt.


G

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Seit 1. November 2020 geltendes Gesetz, das EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammenführt.
  • Regelt die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten.

Gebäudehülle

  • Alle Bauteile, die beheizte Räume von der Außenluft, dem Erdreich oder unbeheizten Räumen trennen.
  • Für die Bauteile der Gebäudehülle definieren EnEV/GEG spezifische Anforderungen.


H

Heizenergiebedarf

  • Energiemenge, die zur Beheizung eines Gebäudes benötigt wird.
  • Wichtiger Parameter bei der energetischen Bewertung.

Heizungsaustauschpflicht

  • Nach GEG müssen bestimmte alte Heizkessel, insbesondere Konstanttemperaturkessel, nach 30 Jahren ausgetauscht werden.


I

Ingenieurbüro für Energieeffizienz

  • Fachbüro, das Energieberatung und -planung durchführt.
  • Kann nach GEG qualifiziert sein, Energieausweise auszustellen.

Innovationsklausel

  • Im GEG enthaltene Regelung, die alternative Nachweisverfahren zulässt, wenn gleiche CO₂-Einsparungen erreicht werden.


J

Jahresprimärenergiebedarf

  • Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes pro Jahr unter Berücksichtigung der Energieträger.
  • Zentrale Kenngröße in EnEV und GEG.


K

Klimaneutralität

  • Ziel der Bundesregierung bis 2045.
  • GEG ist ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels im Gebäudesektor.

KfW-Förderung

  • Finanzielle Unterstützung für energieeffizientes Bauen und Sanieren durch die KfW-Bank.
  • Orientiert sich an den Anforderungen des GEG.


L

Luftdichtheit

  • Maß für die Dichtigkeit der Gebäudehülle gegen Luftaustausch.
  • Nach EnEV/GEG müssen Gebäude luftdicht geplant und ausgeführt werden.

Lüftungsanlage

  • Technische Einrichtung zum kontrollierten Luftaustausch.
  • Bei sehr dichten Gebäuden nach GEG oft erforderlich.


M

Mindestanforderungen

  • Durch EnEV/GEG festgelegte Mindestwerte für die energetische Qualität von Gebäuden.

Modernisierung

  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden.
  • Unterliegt besonderen Anforderungen nach GEG.


N

Nachhaltigkeit

  • Prinzip der langfristigen Ressourcenschonung.
  • Grundgedanke sowohl der EnEV als auch des GEG.

Neubau

  • Neu errichtete Gebäude, für die die aktuellen Anforderungen des GEG vollständig gelten.

Niedrigstenergiegebäude

  • Standard für Neubauten, der ab 2021 für öffentliche Gebäude und ab 2025 für alle Neubauten gilt.
  • Im GEG definiert.


O

Ölheizung

  • Heizungsanlage mit Öl als Energieträger.
  • Einbau in Neubauten nach GEG seit 2026 weitgehend verboten.


P

Passivhaus

  • Gebäudestandard mit sehr geringem Energiebedarf.
  • Geht über die Mindestanforderungen des GEG hinaus.

Primärenergiebedarf

  • Energiemenge, die unter Berücksichtigung der Vorkette (Gewinnung, Umwandlung, Transport) benötigt wird.
  • Zentrale Bezugsgröße in EnEV und GEG.

Photovoltaik

  • Technologie zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
  • Im GEG als erneuerbare Energie anerkannt.


Q

Qualitätssicherung

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der energetischen Qualität.
  • Nach GEG für bestimmte Maßnahmen vorgeschrieben.


R

Referenzgebäude

  • Fiktives Gebäude mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzung wie das zu bewertende Gebäude.
  • Dient als Vergleichsmaßstab im GEG.

Regenerative Energien

  • Siehe "Erneuerbare Energien".


S

Sanierung

  • Maßnahmen zur Verbesserung eines bestehenden Gebäudes.
  • Bei energetischen Sanierungen gelten die Vorgaben des GEG.

Solaranlage

  • Anlage zur Nutzung der Sonnenenergie (thermisch oder zur Stromerzeugung).
  • Im GEG als Erfüllungsoption für die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien anerkannt.


T

Transmissionswärmeverlust

  • Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.
  • Die EnEV/GEG begrenzt diesen Verlust.

Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • Alle technischen Anlagen in einem Gebäude.
  • Unterliegt speziellen Anforderungen nach GEG.


U

U-Wert

  • Wärmedurchgangskoeffizient, der den Wärmeverlust durch ein Bauteil beschreibt.
  • Je niedriger, desto besser die Dämmwirkung.
  • EnEV/GEG definieren Höchstwerte für verschiedene Bauteile.


V

Verbrauchsausweis

  • Energieausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert.
  • Nach GEG unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Vor-Ort-Beratung

  • Energieberatung am Gebäude selbst.
  • Basis für Förderprogramme und qualifizierte Sanierungsfahrpläne nach GEG.


W

Wärmebrücke

  • Bereich in der Gebäudehülle mit erhöhtem Wärmedurchgang.
  • Nach EnEV/GEG zu minimieren.

Wärmepumpe

  • Heizsystem, das Umweltwärme nutzt.
  • Im GEG als erneuerbare Energie anerkannt.

Wärmeschutz

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten.
  • Durch EnEV/GEG geregelt.

Wirtschaftlichkeit

  • Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen.
  • Nach GEG müssen Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar sein.


Z

Zonierung

  • Einteilung eines Gebäudes in Bereiche mit unterschiedlichen Nutzungsbedingungen.
  • Relevant für die energetische Bewertung nach GEG.

 


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