Stephan Ankert
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, das Parkettlegerhandwerk und das Bodenlegergewerbe
Stephan Ankert ist von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, das Parkettlegerhandwerk und das Bodenlegergewerbe. Als Tischlermeister und Parkettlegermeister untersucht er Mängel und Schäden an Parkett, Bodenbelägen und Fußbodenkonstruktionen, an Holzfenstern, Haustüren und Wohnungseingangstüren, an Holztreppen sowie an Einbauten und Möbeln. Ein weiterer Schwerpunkt ist die technische Bewertung von Einbruchspuren und Einbruchschäden an Türen und Fenstern. Stephan Ankert erstellt Gutachten im Auftrag von Gerichten sowie Privatgutachten für Rechtsanwälte, Versicherungen, Hausverwaltungen, Unternehmen und private Bauherren. Die Sachverständigenbüros befinden sich in Steinfeld-Mühlen, Oldenburg und Osnabrück.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit Meisterqualifikation
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer Oldenburg setzt den Nachweis einer besonderen Sachkunde sowie die persönliche Eignung voraus. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zur unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Erstattung ihrer Gutachten verpflichtet. Stephan Ankert verbindet diese Sachverständigentätigkeit mit seiner Meisterqualifikation im Tischlerhandwerk und im Parkettlegerhandwerk.
Die handwerkliche Ausbildung und die praktische Erfahrung in Fertigung, Verlegung und Montage bilden die Grundlage dafür, Schadensbilder nicht nur zu beschreiben, sondern ihre technischen Ursachen nachvollziehbar herzuleiten. Hierzu gehört die Unterscheidung zwischen Verlegefehlern, Fertigungsfehlern, Montagefehlern, Materialeigenschaften, Feuchteeinflüssen, Gebrauchsspuren und natürlichem Verschleiß.
Gutachten für Gerichte
Stephan Ankert wird als Sachverständiger von Gerichten mit der Beantwortung technischer Beweisfragen beauftragt, beispielsweise in Hauptsacheverfahren und in selbstständigen Beweisverfahren. Typische Beweisfragen betreffen die Feststellung, ob ein behaupteter Mangel an Parkett, Bodenbelägen, Fenstern, Türen, Treppen oder Tischlerarbeiten technisch vorhanden ist, welche Ursache ein festgestelltes Schadensbild hat, ob eine Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und mit welchen Maßnahmen und welchem Aufwand ein Mangel technisch beseitigt werden kann.
Zu den häufigen Fragestellungen gehören unter anderem Fugenbildung, Schüsselung und Ablösungen bei Parkett, Feuchteschäden an Fußbodenkonstruktionen, unzureichend vorbereitete Untergründe, undichte Fenster- und Türanschlüsse, Funktionsstörungen an Fenstern und Türen, geräuschentwickelnde oder sich verformende Holztreppen sowie die Plausibilität von Einbruchspuren. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich aus technischer Sicht. Die rechtliche Würdigung der technischen Feststellungen bleibt dem Gericht vorbehalten.
Gern stehe ich Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die Planung und Baubegleitung von Bodensanierungsmaßnahmen im Innenausbau oder Fenstereinbau geht.
Sie benötigen eine Bestandsaufnahme oder ein unabhängiges, objektives Gutachten? Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.