Ankert Sachverständiger
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Lexikon zum Thema Asbest in der Bausanierung

 

A

Asbest – Was ist das?

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das aus winzigen Fasern besteht. Bis 1993 wurde es massenhaft in Baustoffen verwendet, weil es hitzebeständig, robust und günstig war. Das Problem: Die Fasern sind so klein, dass man sie nicht sehen kann. Wenn sie eingeatmet werden, können sie schwere Krankheiten wie Lungenkrebs verursachen – oft erst nach 20 bis 40 Jahren.

Asbestverbot

Seit dem 31. Oktober 1993 ist Asbest in Deutschland komplett verboten. Das bedeutet: Alle Gebäude, die vor diesem Datum gebaut wurden, können Asbest enthalten. Je älter das Gebäude, desto wahrscheinlicher ist es.

Asbestose

Eine Staublungenerkrankung, die durch das Einatmen von Asbestfasern entsteht. Die Lunge vernarbt und verliert ihre Funktion. Diese Krankheit zeigt sich oft erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest.

ASI-Arbeiten

Abkürzung für "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten". So nennt man alle Tätigkeiten, bei denen mit Asbest umgegangen wird. Diese Arbeiten dürfen nur von speziell ausgebildeten Fachfirmen durchgeführt werden.

Akzeptanzkonzentration

Ein Grenzwert für Asbestfasern in der Luft. Liegt die Belastung darunter, gilt das Gesundheitsrisiko als akzeptabel. Bei modernen Sanierungsverfahren muss dieser Wert sicher unterschritten werden.


B

Baujahr vor 1993

Die wichtigste Zahl beim Thema Asbest. Wurde Ihr Gebäude vor dem 31. Oktober 1993 gebaut oder saniert, müssen Sie grundsätzlich mit Asbest rechnen. Besonders kritisch: Gebäude aus den 1960er bis 1980er Jahren.

Bitumenkleber

Ein schwarzer, teerartiger Kleber, der früher unter PVC-Fliesen und Bodenbelägen verwendet wurde. Dieser Kleber enthält sehr häufig Asbest – auch wenn der Bodenbelag selbst asbestfrei ist. Er sieht aus wie schwarzer Teer und ist sehr hart.

BT-Verfahren

Moderne, sichere Methoden zur Asbestentfernung. Die wichtigsten sind:

  • BT 40: Entfernung von asbesthaltigem Kleber vom Boden mit speziellen Fräsmaschinen
  • BT 43: Entfernung von asbesthaltigem Putz von Wänden
  • BT 44: Entfernung von asbesthaltigem Putz von Decken

Diese Verfahren arbeiten mit starken Staubsaugern, die die Fasern sofort absaugen. Dadurch wird kein Asbest in die Luft freigesetzt.


C

Cushion-Vinyl (CV-Beläge)

Der gefährlichste Bodenbelag! Wurde vor allem in den 1970er und 1980er Jahren in Küchen und Bädern verlegt. Sieht aus wie normales PVC mit bunten Blumenmustern. Das Tückische: Auf der Unterseite befindet sich eine graue Pappe, die bis zu 98% aus Asbest besteht – und dieser Asbest ist nur schwach gebunden.

Erkennungsmerkmale:

  • Oft in Feuchträumen (Küche, Bad)
  • Bahnenware (nicht Fliesen)
  • Bunte, oft blumige Muster
  • Beim Umklappen sieht man eine filzige, graue Unterseite
  • Federt leicht beim Drauftreten

Achtung: Niemals selbst entfernen! Hier werden extrem viele Fasern freigesetzt.

Chrysotil

Der häufigste Asbesttyp in Deutschland, auch "Weißasbest" genannt. Wurde in fast allen Bodenbelägen verwendet. Ist genauso gefährlich wie andere Asbestarten.


D

DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese Organisation prüft und genehmigt sichere Arbeitsmethoden für den Umgang mit Asbest (die BT-Verfahren).


E

Emissionsarmes Verfahren

Eine getestete und genehmigte Arbeitsmethode, bei der nachweislich nur sehr wenig Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Verfahren sind deutlich sicherer und günstiger als herkömmliche Sanierungen, bei denen der ganze Raum abgeschottet werden muss.

Entsorgung

Asbest ist Sondermüll und muss speziell entsorgt werden:

  • Verpackung in spezielle Big Bags (große, staubdichte Säcke mit Asbest-Warnung)
  • Transport nur durch zugelassene Firmen
  • Entsorgung auf speziellen Deponien der Klasse I oder II
  • Wichtig: Sie brauchen einen Entsorgungsnachweis als Beweis

Auf keinen Fall in den normalen Hausmüll!

Estrich

Der Unterboden unter Ihrem Bodenbelag. Asbest befindet sich normalerweise nicht im Estrich selbst, aber der Kleber zwischen Estrich und Bodenbelag kann asbesthaltig sein.


F

Fachbetrieb

Nur speziell geschulte und von der Behörde zugelassene Firmen dürfen Asbest entfernen. Diese Firmen haben:

  • Sachkundige Mitarbeiter mit TRGS-519-Schulung
  • Eine behördliche Zulassung
  • Spezielle Ausrüstung
  • Versicherung

Vorsicht vor Schwarzarbeit! Wer ohne Zulassung arbeitet, gefährdet Ihre Gesundheit und macht sich strafbar.

Fest gebundenes Asbest

Asbest, der fest in ein Material eingebunden ist (z.B. in PVC-Fliesen oder Zementplatten). Von intakten fest gebundenen Produkten geht weniger Gefahr aus – aber sobald sie bearbeitet, beschädigt oder entfernt werden, werden Fasern frei.

Floor-Flex / Flex-Platten

Quadratische PVC-Fliesen aus den 1950er bis 1980er Jahren. Enthalten etwa 15-20% Asbest, der fest im Material gebunden ist.

Erkennungsmerkmale:

  • Quadratische Platten (meist 30 x 30 cm)
  • 2-3 mm dick
  • Harte, spröde Oberfläche
  • Brechen mit einem hörbaren "Knack"
  • Oft marmoriertes Muster
  • Wurden oft mit schwarzem Bitumenkleber verlegt

Wichtig: Die Platten selbst sind bei vorsichtigem Umgang weniger gefährlich – aber der Kleber darunter ist oft hochgradig asbesthaltig und schwach gebunden!

Freimessung

Nach einer Asbestsanierung muss ein unabhängiger Sachverständiger die Raumluft messen. Erst wenn die Messung zeigt, dass keine erhöhte Faserbelastung mehr vorhanden ist, darf der Raum wieder genutzt werden.


G

Gefährdungsbeurteilung

Eine schriftliche Einschätzung, wie gefährlich eine asbesthaltige Situation ist. Muss vor jeder Sanierung erstellt werden. Darin steht:

  • Wo befindet sich Asbest?
  • Wie viel ist vorhanden?
  • Wie ist der Zustand?
  • Welche Gefahr geht davon aus?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Das wichtigste Gesetz zum Thema Asbest in Deutschland. Wurde im Dezember 2024 überarbeitet. Regelt, wie mit Asbest umgegangen werden muss.

Gutachten

Ein offizielles Dokument von einem Sachverständigen, das beschreibt, ob und wo in Ihrem Gebäude Asbest vorhanden ist. Kosten: etwa 500-1.500 Euro für ein Einfamilienhaus.

Ein Gutachten brauchen Sie:

  • Vor dem Kauf einer älteren Immobilie
  • Vor größeren Renovierungen
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Asbest vorhanden ist
  • Für Versicherungen oder Behörden

H

Handlungspflicht

Als Eigentümer müssen Sie nicht automatisch jeden Asbest entfernen lassen. Aber:

  • Wenn Asbest beschädigt ist oder Fasern freisetzt: sofort handeln
  • Vor Renovierungen: prüfen lassen
  • Bei Vermietung: Mieter informieren
  • Bei Verkauf: offen legen

K

Kleber

Oft unterschätzt, aber extrem wichtig: Viele Kleber aus den 1960er bis 1980er Jahren enthalten Asbest. Besonders betroffen:

  • Schwarzer Bitumenkleber unter PVC-Böden
  • Zementärer Fliesenkleber
  • Spachtelmassen zum Ausgleichen

Problem: Der Kleber ist oft schwach gebunden – das bedeutet höchste Gefahr bei der Entfernung!

Kontamination

Wenn durch unsachgemäße Arbeit Asbestfasern freigesetzt werden und sich im ganzen Raum oder Gebäude verteilen. Eine Kontamination erfordert eine teure Komplettreinigung.


L

Laboranalyse

Nur ein Labor kann sicher feststellen, ob Material Asbest enthält. Die Probe wird unter einem speziellen Elektronenmikroskop untersucht. Ergebnis nach 3-5 Tagen. Kosten: etwa 50-150 Euro pro Probe.

Linoleum

Wichtig: Echtes Linoleum aus natürlichen Rohstoffen (Leinöl, Jute, Kork) enthält fast nie Asbest! Oft wird "Linoleum" aber fälschlicherweise für alte PVC-Böden verwendet – und die können Asbest enthalten.

Lungengängige Fasern

Die gefährlichen Asbestfasern sind winzig klein:

  • Dünner als 3 Mikrometer (0,003 mm)
  • Länger als 5 Mikrometer
  • Unsichtbar mit bloßem Auge

Diese Fasern können tief in die Lunge eindringen und dort bleiben.


M

Materialprobe

Eine kleine Probe (etwa so groß wie eine Erbse), die ein Fachmann entnimmt und ins Labor schickt. Niemals selbst Proben nehmen – dabei können Fasern freigesetzt werden!


N

Niedriges Risiko

Neue Kategorie seit 2024. Bei Arbeiten mit niedrigem Risiko (z.B. mit anerkannten BT-Verfahren) gelten vereinfachte Vorschriften:

  • Weniger umfangreiche Anzeige
  • Keine Schwarzbereich-Einrichtung nötig
  • Schnellere Umsetzung möglich

Ö

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.)

Ein Gutachter, der von einer Handwerkskammer oder IHK geprüft und zertifiziert wurde. Diese Sachverständigen haben eine strenge Prüfung absolviert und haften für ihre Aussagen. Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen sind vor Gericht verwertbar.


P

Probenahme

Das fachgerechte Entnehmen einer kleinen Materialprobe zur Laboruntersuchung. Wichtige Regeln:

  • Nur durch geschulte Personen
  • Mit Schutzausrüstung
  • Staub vermeiden
  • Probe sofort luftdicht verpacken

Prüfpflicht

Seit der neuen Gefahrstoffverordnung von 2024 gilt: Wer ein Gebäude von vor 1993 renoviert oder abreißt, muss vorher prüfen, ob Asbest vorhanden ist. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!


R

REM-EDXA

Das genaueste Verfahren zur Asbestanalyse. Ein Rasterelektronenmikroskop macht die winzigen Fasern sichtbar, eine Röntgenanalyse identifiziert die chemische Zusammensetzung. So kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob und welche Art Asbest vorliegt.

Risikobasierter Ansatz

Neues System seit 2024: Je nachdem, wie gefährlich eine Asbestsituation ist, gelten unterschiedliche Regeln:

  • Niedriges Risiko (grün): Vereinfachte Vorschriften, z.B. bei BT-Verfahren
  • Mittleres Risiko (gelb): Normale Schutzmaßnahmen
  • Hohes Risiko (rot): Maximale Sicherheitsvorkehrungen, z.B. bei Spritzasbest

S

Sachkunde nach TRGS 519

Eine spezielle Schulung für Personen, die mit Asbest arbeiten. Dauert mehrere Tage und endet mit einer Prüfung. Der Nachweis ist 6 Jahre gültig, dann muss eine Fortbildung gemacht werden.

Verschiedene Stufen:

  • Anlage 3: Für Fachfirmen bei schwierigen Sanierungen
  • Anlage 4: Für kleinere Arbeiten mit emissionsarmen Verfahren

Sanierung

Die fachgerechte Entfernung von Asbest. Je nach Verfahren unterschiedlich aufwändig:

Konventionelle Sanierung:

  • Komplette Raumabschottung mit Folien
  • Vierkammerschleuse zum Ein- und Ausgang
  • Unterdruck im Raum
  • Sehr zeitaufwändig und teuer

Moderne Sanierung (BT-Verfahren):

  • Fräsmaschinen mit Absaugung
  • Nur kleine Abschottung
  • Schneller und günstiger
  • Keine Freimessung nötig

Schwach gebundenes Asbest

Die gefährlichste Form! Asbest, der nur locker in ein Material eingebunden ist (z.B. in Asbestpappe unter Cushion-Vinyl oder in Spritzasbest). Hier lösen sich schon bei leichter Berührung Fasern. Höchste Vorsicht!

Erkennungsmerkmale:

  • Weiche, bröselige Oberfläche
  • Fasern stehen sichtbar ab
  • Leicht zu beschädigen
  • Enthält oft 40-98% Asbest

Schwarzbereich

Ein komplett mit Folie abgedichteter Bereich, in dem bei konventioneller Sanierung gearbeitet wird. Zugang nur über eine Vierkammerschleuse. Im Raum herrscht Unterdruck, damit keine Fasern entweichen können.

Schwarzkleber

Umgangssprachliche Bezeichnung für dunklen Bitumenkleber. Dieser schwarze oder dunkelbraune Kleber unter alten Bodenbelägen enthält sehr häufig Asbest.

Stichtag 31. Oktober 1993

Das wichtigste Datum! Ab diesem Tag ist Asbest in Deutschland verboten. Aber Achtung:

  • Teilverbote gab es schon früher (z.B. Spritzasbest ab 1979)
  • Restbestände durften teilweise noch verarbeitet werden
  • Bei Gebäuden von 1990-1995 kann es Asbest geben oder nicht
  • Gebäude vor 1990: sehr wahrscheinlich Asbest vorhanden

T

TRGS 519

Die wichtigste technische Regel zum Thema Asbest. TRGS steht für "Technische Regeln für Gefahrstoffe". Diese Regel beschreibt genau, wie mit Asbest umgegangen werden muss. Wurde im Februar 2025 aktualisiert.


U

Überdeckungsverbot

Sehr wichtig: Sie dürfen asbesthaltigen Boden nicht einfach überdecken! Also nicht einfach einen neuen Teppich oder Laminat darüber legen. Das ist seit mehreren Gerichtsurteilen klar verboten. Der Asbest muss fachgerecht entfernt werden.

Auch das Versiegeln (z.B. mit Lack oder Beschichtung) ist verboten.

Unterdruck

Bei konventionellen Sanierungen wird im Arbeitsbereich ein Unterdruck erzeugt (wie bei einem Staubsauger). So können keine Asbestfasern nach außen entweichen, sondern werden abgesaugt und gefiltert.


V

Veranlasserpflicht

Neu seit 2024: Wer als Eigentümer oder Bauherr eine Firma beauftragt, muss:

  • Informationen über möglichen Asbest bereitstellen
  • Ein Asbestgutachten vorlegen
  • Die Firma über Gefahren aufklären

Wenn Sie das nicht tun und Arbeiter erkranken, haften Sie!

VDI 3866 Blatt 5

Eine technische Richtlinie, die beschreibt, wie Materialproben auf Asbest untersucht werden müssen. Diese Methode garantiert zuverlässige Ergebnisse.

Vinyl-Asbest-Platten

Siehe Floor-Flex / Flex-Platten


W

WHO-Faser

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat definiert, welche Fasern als gefährlich gelten:

  • Durchmesser unter 3 Mikrometer
  • Länge über 5 Mikrometer
  • Länge mindestens 3-mal größer als Durchmesser

Nur diese "kritischen Fasern" werden bei Messungen gezählt.


Z

Zulassung

Fachbetriebe, die bestimmte Asbestarbeiten durchführen wollen, brauchen eine behördliche Zulassung. Diese wird von der zuständigen Bezirksregierung oder Gewerbeaufsicht erteilt.

Achten Sie darauf, dass Ihre Firma:

  • Eine gültige Zulassung hat
  • Sachkundige Mitarbeiter beschäftigt
  • Versichert ist
  • Die Zulassung am Bauort vorlegen kann

 


Stephan Ankert | Pastor-Vahlending-Straße 3 | 49439 Steinfeld-Mühlen
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